Datenschutzerklärung
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO
1. Wer ist verantwortlich?
Alaaeddine M. A. Kheir
Seehofweg 25
21129 Hamburg
Deutschland
E-Mail: support@fahretappe.de
Eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt. Eine Benennung ist nach § 38 BDSG unter anderem dann Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind; das ist hier nicht der Fall. Für Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter der oben genannten Adresse.
2. Zwei getrennte Rollen – bitte genau lesen
FahrEtappe verarbeitet Daten in zwei völlig verschiedenen Zusammenhängen. Davon hängt ab, an wen sich betroffene Personen wenden müssen.
| Zusammenhang | Verantwortlich | Rolle von FahrEtappe |
|---|---|---|
| Diese Website (fahretappe.de) | wir, siehe Nummer 1 | Verantwortlicher |
| Vertrag und Abrechnung mit der Fahrschule | wir, siehe Nummer 1 | Verantwortlicher |
| Daten in der App: Fahrschüler, Fahrlehrer, Fahrstunden, Prüfungen | die jeweilige Fahrschule | Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO |
Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler heißt das: Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Ausbildungsdaten fordern Sie bei Ihrer Fahrschule an, nicht bei uns. Wir handeln dort nur auf deren Weisung. Erreicht uns eine solche Anfrage direkt, leiten wir sie an die Fahrschule weiter und sagen Ihnen Bescheid.
Für Fahrschulen heißt das: Sie sind Verantwortliche für die Daten Ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Vor der Nutzung ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu schließen. Ohne diesen Vertrag dürfen Sie die App nicht mit echten Personendaten benutzen.
3. Diese Website
3.1 Server-Protokolle
Die Website wird bei Hostinger gehostet. Beim Abruf entstehen technisch notwendige Protokolldaten:
- gekürzte oder vollständige IP-Adresse der anfragenden Stelle
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- aufgerufene Adresse und übertragene Datenmenge
- Statuscode der Antwort
- Browserkennung (User-Agent) und ggf. verweisende Seite
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im technischen Betrieb und in der Abwehr von Angriffen. Diese Daten werden nicht mit anderen Quellen zusammengeführt und nicht dazu genutzt, einzelne Personen wiederzuerkennen.
3.2 Keine Zählpixel, keine Werbenetzwerke, keine Einwilligungsbanner
Die Website setzt keine Cookies, kein Google Analytics, kein Matomo, keine Werbe- oder Social-Media-Bausteine und keine Wiedererkennungsmerkmale. Deshalb gibt es hier auch kein Cookie-Banner: es gibt nichts einzuwilligen.
3.3 Schriftarten werden selbst ausgeliefert
Die Schriften „Manrope" und „Inter" liegen auf unserem eigenen Server. Wir binden keine Google Fonts über deren Server ein. Beim Einbinden über die Google-Server würde die IP-Adresse jeder Besucherin und jedes Besuchers an Google übertragen; das Landgericht München I hat darin 2022 einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesehen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
3.4 Kontaktaufnahme per E-Mail
Schreiben Sie uns an support@fahretappe.de, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und den Inhalt Ihrer Nachricht, um sie zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vertragsbezogenen Anfragen, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der E-Mail-Dienst wird von Hostinger betrieben. Wir löschen die Nachrichten, sobald sie nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
4. Die App (app.fahretappe.de)
Hier verarbeiten wir im Auftrag der Fahrschule. Was gespeichert wird:
| Bereich | Einzelne Angaben |
|---|---|
| Konto | Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig), Rolle (Leitung, Fahrlehrer, Fahrschüler), Kontostatus, Zeitpunkt der Anlage, Zeitpunkt der Freischaltung und einer etwaigen Stilllegung |
| Anmeldung | verschlüsselt gespeichertes Passwort, Sitzungsdaten, IP-Adresse und Browserkennung zum Zeitpunkt der Anmeldung (durch Supabase Auth) |
| Erstanmeldung | Einmalcode – gespeichert wird nur ein Streuwert (Hash) mit geheimem Zusatz, nie der Code selbst; dazu Ablaufzeitpunkt, Zeitpunkt der Einlösung und Zahl der Fehlversuche |
| Ausbildung | Führerscheinklasse, zugeordnete Lehrkraft, Ausbildungsbeginn, vorgeschriebener Umfang an Theorie, Übungs- und Sonderfahrten |
| Fahrstunden | Datum, Art (Theorie, Übung, Überland, Autobahn, Nacht, Prüfungsvorbereitung), Zahl der Einheiten, Bezahlstatus, Bewertungen einzelner Fahraufgaben |
| Interne Notizen | Vermerke der Lehrkraft zu einer Fahrstunde. Diese sind für Fahrschülerinnen und Fahrschüler technisch nicht abrufbar – sie liegen in einer eigenen Tabelle mit eigener Zugriffsregel. |
| Prüfungen | Art (Theorie, Praxis), Status, Termin, Zahl der Versuche |
| Termine | Zeitpunkt, Dauer, Art, Status, beteiligte Lehrkraft und Fahrschülerin/Fahrschüler |
| Fahrschule | Name und Ort der Fahrschule |
Rechtsgrundlage im Verhältnis zwischen Fahrschule und Fahrschülerin oder Fahrschüler ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Ausbildungsvertrags). Die Fahrschule ist verpflichtet, ihrerseits über die Verarbeitung zu informieren.
4.1 Minderjährige
Die Ausbildung beginnt häufig vor dem 18. Geburtstag. Die Fahrschule ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung auch bei Minderjährigen zulässig ist und dass die Erziehungsberechtigten, soweit erforderlich, einbezogen werden. Wir erheben keine Daten unmittelbar bei Minderjährigen ohne Auftrag der Fahrschule.
4.2 Speicherung im Browser
Die App speichert die Anmeldesitzung im lokalen Speicher des Browsers
(localStorage), auf dem Mobilgerät in der geschützten
Schlüsselverwaltung des Betriebssystems. Das ist kein Cookie und dient
ausschließlich dazu, angemeldet zu bleiben; es ist für den ausdrücklich
gewünschten Dienst unbedingt erforderlich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2
TDDDG und deshalb einwilligungsfrei. Beim Abmelden wird die Sitzung gelöscht.
Zugangstoken laufen nach einer Stunde ab.
4.3 Mitteilungen auf dem Sperrbildschirm
Die Apps für iPhone und Android können auf Termine hinweisen, auch wenn die App geschlossen ist – etwa auf einen neuen Terminvorschlag oder auf eine Fahrstunde am nächsten Tag. Im Browser gibt es das nicht; dort erscheinen dieselben Hinweise nur im Glockensymbol innerhalb der Anwendung.
Dafür vergibt Firebase Cloud Messaging je Gerät und Installation eine Kennung. Diese Kennung wird bei uns gespeichert und mit dem Konto verknüpft, damit die richtige Meldung auf dem richtigen Gerät ankommt. Beim Abmelden wird sie gelöscht; ebenso, wenn Google meldet, dass es das Gerät nicht mehr gibt.
Was in der Meldung steht, ist bewusst nichtssagend. Übertragen werden nur kurze, feststehende Sätze wie „Neuer Terminvorschlag" oder „Morgen Fahrstunde". Keine Namen, keine Uhrzeiten, keine Adressen, nichts über den Ausbildungsstand. Wer die Einzelheiten sehen will, öffnet die App. Google erfährt aus dem Inhalt einer Meldung also nicht, um wen es geht oder worum – wohl aber, dass ein bestimmtes Gerät zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Meldung erhalten hat.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: die Hinweise gehören zur Durchführung des Ausbildungsvertrags. Sie lassen sich jederzeit abschalten – in der App unter Profil → Mitteilungen, getrennt nach „Termine und Erinnerungen" und „Fortschritt und Bewertungen", und zusätzlich in den Einstellungen des Geräts. Wer sie dort abschaltet, bekommt keine Meldungen mehr zugestellt; im Glockensymbol der App stehen sie weiterhin.
5. Abrechnung mit der Fahrschule
Hier sind wir Verantwortliche. Verarbeitet werden Name und Anschrift der Fahrschule, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls angegeben), die Zahlungsart und die Zahl der abrechenbaren Fahrschüler je Monat.
Die Zahlungsdaten selbst – IBAN oder Kartennummer – erreichen uns nicht. Sie werden unmittelbar auf einer Seite von Stripe eingegeben. Wir erhalten von Stripe nur eine Kundennummer, den Zahlungsstatus und die Rechnungen. Auf der Bezahlseite gilt die Datenschutzerklärung von Stripe; dort können auch Cookies gesetzt werden.
An Stripe übermittelt wird ausschließlich eine Zahl: wie viele Fahrschüler-Konten im Monat freigeschaltet waren. Namen von Fahrschülerinnen und Fahrschülern werden nicht an Stripe übertragen.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Vertragsdurchführung und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehört nach § 14 UStG auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; sie steht im Impressum.
6. Empfänger und Auftragsverarbeiter
| Dienst | Wofür | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Supabase | Datenbank, Anmeldung, Serverfunktionen – hier liegen alle App-Daten | Rechenzentrum Frankfurt am Main (eu-central-1),
Muttergesellschaft in den USA |
| Cloudflare | Auslieferung der Anwendung unter app.fahretappe.de, Schutz vor Überlastangriffen | weltweites Netz, Muttergesellschaft in den USA |
| Stripe | Zahlungsabwicklung und Rechnungen gegenüber der Fahrschule | Stripe Payments Europe Ltd., Irland; Muttergesellschaft in den USA |
| Google (Firebase Cloud Messaging) | Zustellung von Mitteilungen an die installierte App – etwa Terminvorschläge und Erinnerungen. Nur in den Apps für iPhone und Android; im Browser findet das nicht statt. | Google Ireland Limited, Irland; Zustellung über Server von Google LLC, USA |
| Hostinger | Auslieferung dieser Website (fahretappe.de) sowie E-Mail-Versand von support@fahretappe.de, etwa Einladungen und Links zum Zurücksetzen des Passworts | Europäische Union |
Mit allen genannten Stellen bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese sind jeweils Bestandteil der Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung angenommen wurden – eine gesonderte Unterschrift ist dafür nicht vorgesehen. Die Standardvertragsklauseln gelten mit der Annahme der Bedingungen als unterzeichnet. Die Texte sind öffentlich abrufbar, etwa der Data Processing Addendum von Supabase.
6.1 Übermittlung in Drittländer
Die Daten liegen in der Europäischen Union. Da die Mutterunternehmen von Supabase, Cloudflare und Stripe ihren Sitz in den USA haben, lässt sich ein Zugriff aus einem Drittland nicht vollständig ausschließen. Bei den Mitteilungen an die App ist die Übermittlung in die USA dagegen nicht nur möglich, sondern vorgesehen: Google stellt sie über eigene Server zu, die auch außerhalb der Europäischen Union stehen. Die Übermittlung stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und, soweit die Unternehmen zertifiziert sind, auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework nach Art. 45 DSGVO.
7. Wie lange wird gespeichert?
- Ausbildungsdaten so lange, wie die Fahrschule sie benötigt und aufbewahren muss. Die Fahrschule legt die Frist fest; wir löschen auf ihre Weisung.
- Rechnungen und Buchungsbelege zehn Jahre nach § 147 AO und § 14 b UStG.
- Einmalcodes laufen nach sieben Tagen ab und werden danach entwertet.
- Server-Protokolle werden nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.
- Konten werden mit allen zugehörigen Daten gelöscht, wenn die Fahrschule das veranlasst oder der Vertrag endet.
8. Ihre Rechte
- Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen (Art. 21 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist
die Behörde am Wohnsitz, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen
Verstoßes. Für uns zuständig ist:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg
datenschutz-hamburg.de
Für Daten aus der App richten Sie diese Rechte bitte an Ihre Fahrschule – siehe Nummer 2.
9. Keine automatisierte Entscheidung, kein Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO statt. Der angezeigte Ausbildungsfortschritt ist eine reine Rechenhilfe aus eingetragenen Stunden und Prüfungen; über Prüfungsreife entscheidet allein die Lehrkraft.
10. Sicherheit
- Übertragung ausschließlich verschlüsselt über HTTPS (TLS), erzwungen durch HSTS
- Zugriff auf jede einzelne Datenbankzeile ist durch Regeln in der Datenbank selbst beschränkt (Row Level Security). Jede Fahrschule sieht ausschließlich ihre eigenen Daten; Fahrlehrer sehen nur die ihnen zugeordneten Fahrschüler.
- Passwörter werden von Supabase Auth nur als Streuwert gespeichert, niemals im Klartext
- Einmalcodes werden mit einem geheimen Zusatz gestreut gespeichert
- Zugangstoken laufen nach einer Stunde ab
- Daten liegen verschlüsselt auf den Servern in Frankfurt am Main
- Der Zugriff auf die Verwaltung ist auf wenige Personen beschränkt
11. Änderungen dieser Erklärung
Ändert sich der Dienst, ändert sich auch dieser Text. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.
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Stand: 18. September 2026