Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von FahrEtappe durch Fahrschulen. Fassung vom 18. September 2026.
1. Wer schließt hier einen Vertrag?
| Anbieter | Alaaeddine M. A. Kheir, Seehofweg 25, 21129 Hamburg, Deutschland. Einzelunternehmen, Geschäftsbezeichnung techhafen. Kontakt: support@fahretappe.de |
|---|---|
| Kunde | die Fahrschule, die den Zugang bestellt |
| Nutzer | Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer, Fahrschülerinnen und Fahrschüler, denen die Fahrschule ein Konto einrichtet. Sie sind nicht Vertragspartner. |
Nur für Unternehmen. FahrEtappe richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Deshalb gibt es hier auch kein Widerrufsrecht: die §§ 312 g, 355 BGB gelten für Verbraucher, und die sind hier nicht Vertragspartner.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Fahrschule werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (§ 305 Abs. 2 BGB gilt unter Unternehmern nicht).
2. Was FahrEtappe ist – und was es nicht ist
FahrEtappe ist ein Werkzeug zur Verwaltung des Ausbildungsbetriebs: Konten für Fahrlehrer und Fahrschüler, Eintragen und Bewerten von Fahrstunden, Termine, Prüfungen, der Überblick über den Ausbildungsstand und die Abrechnung gegenüber der Fahrschule.
Die Software wird als Dienst über das Netz bereitgestellt (Software as a
Service). Sie läuft im Browser unter app.fahretappe.de sowie als
App für iPhone und Android.
Was FahrEtappe ausdrücklich nicht leistet
- Kein Ersatz für gesetzliche Nachweise. Die Pflichten aus dem Fahrlehrergesetz, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung bleiben unberührt. Ob ein in FahrEtappe geführter Eintrag einen vorgeschriebenen Nachweis ersetzt, prüft die Fahrschule selbst. Wir sichern das nicht zu.
- Keine Entscheidung über Prüfungsreife. Der angezeigte Ausbildungsfortschritt ist eine Rechenhilfe aus eingetragenen Stunden und Prüfungen. Über die Prüfungsreife entscheidet allein die Lehrkraft.
- Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
- Keine Buchhaltung. Rechnungen der Fahrschule an ihre Fahrschüler erstellt FahrEtappe nicht.
3. Vertragsschluss, Konten, Zugangsdaten
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Zugang für die Fahrschule freischalten und dies bestätigen. Die Darstellung auf fahretappe.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
Die Fahrschule legt die Konten ihrer Nutzer selbst an. Für die Erstanmeldung vergibt FahrEtappe Einmalcodes; diese laufen nach sieben Tagen ab.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Ein Konto gehört einer Person, nicht einer Funktion.
- Die Fahrschule trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die über die Konten ihrer Nutzer vorgenommen werden.
- Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten in fremde Hände geraten sind, ist uns das unverzüglich mitzuteilen und das Passwort zu ändern.
- Scheidet eine Lehrkraft aus, legt die Fahrschule das Konto still. Wir erfahren davon nichts von allein.
4. Pflichten der Fahrschule
Die Fahrschule entscheidet, welche Daten sie einträgt. Sie sichert zu:
- Die eingetragenen Daten dürfen rechtmäßig verarbeitet werden. Die Fahrschule ist dafür die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (siehe Nummer 5).
- Die Ausbildung beginnt häufig vor dem 18. Geburtstag. Bei Minderjährigen stellt die Fahrschule sicher, dass die Verarbeitung zulässig ist und die Erziehungsberechtigten, soweit erforderlich, einbezogen werden.
- Die Fahrschule informiert ihre Nutzer über die Verarbeitung (Art. 13 DSGVO) und weist sie in die Bedienung ein.
- Keine besonderen Kategorien. In FahrEtappe – auch nicht in den internen Notizen zu einer Fahrstunde – dürfen keine Daten nach Art. 9 DSGVO eingetragen werden, insbesondere keine Angaben zu Gesundheit, Behinderung, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Die Anwendung ist dafür nicht ausgelegt.
- Keine rechtswidrigen Inhalte, keine Beleidigungen, keine Schadsoftware.
- Keine Umgehung technischer Zugriffsbeschränkungen, keine automatisierte Massenabfrage, kein Weiterverkauf des Zugangs an Dritte.
Verstößt die Fahrschule hiergegen, dürfen wir betroffene Inhalte sperren oder den Zugang vorübergehend stilllegen. Wir kündigen das vorher an, soweit das ohne Gefährdung des Zwecks möglich ist.
5. Datenschutz: zwei Rollen, ein Vertrag
Für die Daten in der App – Fahrschüler, Fahrlehrer, Fahrstunden, Prüfungen – ist die Fahrschule Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Wir sind Auftragsverarbeiter und handeln nur auf ihre Weisung.
Der nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Vertrag ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Bedingungen. Er wird mit der Annahme dieser Bedingungen geschlossen; das genügt der in Art. 28 Abs. 9 DSGVO vorgesehenen elektronischen Form. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die eigene Website und für Vertrag und Abrechnung mit der Fahrschule sind wir dagegen selbst Verantwortliche. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
6. Preise und Zahlung
| Grundgebühr | 100 € je Monat |
|---|---|
| Je aktivem Fahrschüler | 3 € je Monat |
| Umsatzsteuer | zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
Aktiv heißt: das Konto ist freigeschaltet. Wer angelegt, aber noch nicht freigeschaltet ist, kostet nichts – ebenso wenig, wer stillgelegt wird. Maßgeblich ist der Stand am letzten Tag des Abrechnungsmonats.
- Der angebrochene erste Monat ist kostenfrei. Die Abrechnung beginnt mit dem ersten vollen Kalendermonat nach der Freischaltung.
- Abgerechnet wird monatlich im Nachhinein. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
- Die Zahlung läuft über Stripe, per SEPA-Lastschrift oder Karte. Die Fahrschule sorgt für Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die sie zu vertreten hat, trägt sie.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB). Bleibt eine Zahlung länger als 30 Tage aus, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung stilllegen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Daten bleiben in dieser Zeit erhalten.
Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Die Fahrschule darf den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, in Textform – eine E-Mail an support@fahretappe.de genügt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen Nummer 4 oder bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsbeträgen.
8. Nach dem Vertragsende
- Bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende kann die Fahrschule ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern. Eine Anforderung genügt per E-Mail.
- Nach Ablauf dieser Frist löschen wir alle personenbezogenen Daten der Fahrschule, einschließlich der Konten ihrer Nutzer.
- Ausgenommen sind Daten, die wir gesetzlich aufbewahren müssen – insbesondere Rechnungen und Buchungsbelege für zehn Jahre nach § 147 AO und § 14 b UStG. Diese werden gesperrt und nicht weiter verwendet.
9. Verfügbarkeit und Wartung
Wir betreiben FahrEtappe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sichern aber kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau zu. Das ist keine Floskel: FahrEtappe wird von einer Person betrieben, und eine Zusage, die dann im Ernstfall nicht gehalten werden kann, hilft niemandem.
- Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung und kündigen sie an, wenn sie absehbar länger als eine Stunde dauern.
- Störungen, die auf das Netz, auf Geräte der Fahrschule oder auf Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs zurückgehen, haben wir nicht zu vertreten.
- Wir fertigen regelmäßig Sicherungskopien an. Eine Sicherung ersetzt keine eigene Vorsorge der Fahrschule; siehe Nummer 11.
Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Entfällt eine Funktion, auf die die Fahrschule erkennbar angewiesen ist, teilen wir das mindestens sechs Wochen vorher mit; Nummer 6 Absatz 3 gilt entsprechend.
10. Nutzungsrechte
Die Fahrschule erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, FahrEtappe im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt; insbesondere wird die Software nicht überlassen, sondern nur zugänglich gemacht.
Dekompilierung, Rückbau und das Auslesen des Quellcodes sind untersagt, soweit nicht §§ 69 d, 69 e UrhG etwas anderes zwingend erlauben.
An den Daten, die die Fahrschule einträgt, erwerben wir keine Rechte. Wir verwenden sie nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Trainieren von Modellen.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Bereitstellung von Software als Dienst gegen laufendes Entgelt unterliegt dem Mietrecht. Es gelten die §§ 535 ff. BGB mit den folgenden Maßgaben.
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
Im Übrigen haften wir
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz;
- bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Fahrschule regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden;
- im Übrigen nicht.
Datenverlust. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist unsere Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Fahrschule zur Wiederherstellung angefallen wäre.
Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
12. Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung dieses Vertrags. Das gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, soweit das erforderlich ist, um sie an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den weiterentwickelten Dienst anzupassen, und die Änderung die Fahrschule nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht die Fahrschule nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht sie, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
14. Bezug über den App Store und Google Play
Die Apps für iPhone und Android werden über die Stores von Apple und Google verbreitet. Der Vertrag über die Nutzung von FahrEtappe kommt ausschließlich zwischen der Fahrschule und uns zustande – nicht mit Apple oder Google. Für das Herunterladen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers.
- Apple und Google sind für die App, ihren Inhalt und etwaige Ansprüche daraus nicht verantwortlich und schulden keinen Support.
- Ansprüche wegen Mängeln der App richten die Nutzer an uns, nicht an den Store-Betreiber.
- Apple Inc. und Apple Distribution International Ltd. sind berechtigte Dritte dieser Nummer 14 und dürfen sie gegenüber der Fahrschule durchsetzen.
- Die Nutzung setzt voraus, dass gegen die nutzende Person keine Embargo- oder Sanktionsmaßnahmen der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union bestehen.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn die Fahrschule Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand der Fahrschule klagen.
- Erfüllungsort ist Hamburg.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Die Fahrschule darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung übertragen.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anlage 1: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Zwischen der Fahrschule (Verantwortliche) und Alaaeddine M. A. Kheir, Seehofweg 25, 21129 Hamburg (Auftragsverarbeiter).
1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
| Gegenstand | Betrieb der Anwendung FahrEtappe zur Verwaltung des Ausbildungsbetriebs der Fahrschule |
|---|---|
| Dauer | Laufzeit des Hauptvertrags; Löschung nach Nummer 8 der Nutzungsbedingungen |
| Art | Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter, Löschen – jeweils automatisiert |
| Zweck | Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen; keine eigenen Zwecke des Auftragsverarbeiters |
2. Art der Daten
Stammdaten der Konten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, freiwillige Telefonnummer, Rolle, Kontostatus), Anmeldedaten (gestreut gespeichertes Passwort, Sitzungsdaten, IP-Adresse und Browserkennung zum Zeitpunkt der Anmeldung), Ausbildungsdaten (Führerscheinklasse, zugeordnete Lehrkraft, Ausbildungsbeginn, vorgeschriebener Umfang), Fahrstunden (Datum, Art, Zahl der Einheiten, Bezahlstatus, Bewertungen einzelner Fahraufgaben), interne Notizen der Lehrkraft, Prüfungen, Termine, Name und Ort der Fahrschule.
3. Kategorien betroffener Personen
Fahrschülerinnen und Fahrschüler – darunter regelmäßig Minderjährige –, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Personen mit Leitungsfunktion in der Fahrschule.
4. Weisungen
Wir verarbeiten die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Fahrschule. Die Nutzung der Anwendung im vereinbarten Funktionsumfang gilt als Weisung. Weitere Weisungen erteilt die Fahrschule in Textform an support@fahretappe.de.
Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen. Eine Verarbeitung aufgrund einer Rechtspflicht der Union oder eines Mitgliedstaats bleibt zulässig; wir teilen die Rechtsgrundlage vorher mit, sofern das Recht dies nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
5. Vertraulichkeit
Zum Zugriff berechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Der Zugriff auf die Verwaltung ist auf wenige Personen beschränkt.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Siehe Anlage 3 (Art. 32, Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).
7. Unterauftragsverarbeiter
Die Fahrschule erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Eine Änderung teilen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Die Fahrschule darf aus einem wichtigen, datenschutzbezogenen Grund widersprechen; führt das dazu, dass wir den Dienst nicht mehr wie vereinbart erbringen können, darf jede Seite den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen Verpflichtungen, die den hier vereinbarten entsprechen.
8. Unterstützung der Fahrschule
- Wir unterstützen die Fahrschule mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen zu beantworten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO). Erreicht uns ein solcher Antrag unmittelbar, leiten wir ihn an die Fahrschule weiter und teilen der anfragenden Person mit, dass wir das getan haben.
- Wir unterstützen bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. f, Art. 32 bis 36 DSGVO).
- Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir der Fahrschule unverzüglich nach Bekanntwerden, damit sie ihre Frist nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO einhalten kann.
9. Löschung und Rückgabe
Nach Ende der Verarbeitung löschen wir die Daten oder geben sie zurück – nach Wahl der Fahrschule –, sofern keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Fristen stehen in Nummer 8 der Nutzungsbedingungen.
10. Nachweise und Überprüfungen
Wir stellen der Fahrschule alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung erforderlich sind, und ermöglichen Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Überprüfungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören. Vorrangig erfolgt der Nachweis durch Auskunft in Textform und durch Vorlage vorhandener Berichte der Unterauftragsverarbeiter.
11. Ort der Verarbeitung
Die Daten liegen in der Europäischen Union, die Datenbank in Frankfurt am Main. Zu Übermittlungen in Drittländer und deren Grundlage siehe Nummer 6.1 der Datenschutzerklärung.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Stelle | Aufgabe | Ort |
|---|---|---|
| Supabase | Datenbank, Anmeldung, Serverfunktionen | Frankfurt am Main; Muttergesellschaft in den USA |
| Cloudflare | Auslieferung der Anwendung unter app.fahretappe.de, Schutz vor Überlastangriffen | weltweites Netz; Muttergesellschaft in den USA |
| Stripe | Zahlungsabwicklung und Rechnungen gegenüber der Fahrschule | Stripe Payments Europe Ltd., Irland; Muttergesellschaft in den USA |
| Google (Firebase Cloud Messaging) | Zustellung von Mitteilungen an die installierte App. Nur in den Apps für iPhone und Android; im Browser findet das nicht statt. | Google Ireland Limited, Irland; Zustellung über Server von Google LLC, USA |
| Hostinger | Auslieferung der Website fahretappe.de sowie E-Mail-Versand von support@fahretappe.de, etwa Einladungen und Links zum Zurücksetzen des Passworts | Europäische Union |
Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen
Nach Art. 32 DSGVO. Stand: 18. September 2026.
- Verschlüsselung der Übertragung. Ausschließlich über HTTPS (TLS), erzwungen durch HSTS.
- Verschlüsselung der Speicherung. Die Daten liegen verschlüsselt auf den Servern in Frankfurt am Main.
- Zugriffskontrolle in der Datenbank selbst. Der Zugriff auf jede einzelne Zeile ist durch Regeln in der Datenbank beschränkt (Row Level Security). Jede Fahrschule sieht ausschließlich ihre eigenen Daten; Fahrlehrer sehen nur die ihnen zugeordneten Fahrschüler. Interne Notizen liegen in einer eigenen Tabelle mit eigener Zugriffsregel und sind für Fahrschüler technisch nicht abrufbar.
- Passwörter. Werden nur als Streuwert gespeichert, niemals im Klartext.
- Einmalcodes. Gespeichert wird nur ein Streuwert mit geheimem Zusatz, nie der Code selbst. Ablauf nach sieben Tagen.
- Sitzungen. Zugangstoken laufen nach einer Stunde ab. Beim Abmelden wird die Sitzung gelöscht.
- Berechtigungen. Der Zugriff auf die Verwaltung ist auf wenige Personen beschränkt.
- Trennung. Die Daten verschiedener Fahrschulen sind innerhalb der Anwendung logisch getrennt und über die Zugriffsregeln voneinander abgeschirmt.
- Verfügbarkeit. Regelmäßige Sicherungskopien beim Datenbankbetreiber.
- Überprüfung. Änderungen an den Zugriffsregeln werden vor der Übernahme in den Betrieb getestet.
Zurück zur Startseite ·
Impressum ·
Datenschutzerklärung
Stand: 18. September 2026