Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von FahrEtappe durch Fahrschulen. Fassung vom 18. September 2026.

1. Wer schließt hier einen Vertrag?

AnbieterAlaaeddine M. A. Kheir, Seehofweg 25, 21129 Hamburg, Deutschland. Einzelunternehmen, Geschäftsbezeichnung techhafen. Kontakt: support@fahretappe.de
Kundedie Fahrschule, die den Zugang bestellt
NutzerFahrlehrerinnen, Fahrlehrer, Fahrschülerinnen und Fahrschüler, denen die Fahrschule ein Konto einrichtet. Sie sind nicht Vertragspartner.

Nur für Unternehmen. FahrEtappe richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Deshalb gibt es hier auch kein Widerrufsrecht: die §§ 312 g, 355 BGB gelten für Verbraucher, und die sind hier nicht Vertragspartner.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Fahrschule werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (§ 305 Abs. 2 BGB gilt unter Unternehmern nicht).

2. Was FahrEtappe ist – und was es nicht ist

FahrEtappe ist ein Werkzeug zur Verwaltung des Ausbildungsbetriebs: Konten für Fahrlehrer und Fahrschüler, Eintragen und Bewerten von Fahrstunden, Termine, Prüfungen, der Überblick über den Ausbildungsstand und die Abrechnung gegenüber der Fahrschule.

Die Software wird als Dienst über das Netz bereitgestellt (Software as a Service). Sie läuft im Browser unter app.fahretappe.de sowie als App für iPhone und Android.

Was FahrEtappe ausdrücklich nicht leistet

3. Vertragsschluss, Konten, Zugangsdaten

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Zugang für die Fahrschule freischalten und dies bestätigen. Die Darstellung auf fahretappe.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

Die Fahrschule legt die Konten ihrer Nutzer selbst an. Für die Erstanmeldung vergibt FahrEtappe Einmalcodes; diese laufen nach sieben Tagen ab.

4. Pflichten der Fahrschule

Die Fahrschule entscheidet, welche Daten sie einträgt. Sie sichert zu:

Verstößt die Fahrschule hiergegen, dürfen wir betroffene Inhalte sperren oder den Zugang vorübergehend stilllegen. Wir kündigen das vorher an, soweit das ohne Gefährdung des Zwecks möglich ist.

5. Datenschutz: zwei Rollen, ein Vertrag

Für die Daten in der App – Fahrschüler, Fahrlehrer, Fahrstunden, Prüfungen – ist die Fahrschule Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Wir sind Auftragsverarbeiter und handeln nur auf ihre Weisung.

Der nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Vertrag ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Bedingungen. Er wird mit der Annahme dieser Bedingungen geschlossen; das genügt der in Art. 28 Abs. 9 DSGVO vorgesehenen elektronischen Form. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die eigene Website und für Vertrag und Abrechnung mit der Fahrschule sind wir dagegen selbst Verantwortliche. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

6. Preise und Zahlung

Grundgebühr100 € je Monat
Je aktivem Fahrschüler3 € je Monat
Umsatzsteuerzuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Aktiv heißt: das Konto ist freigeschaltet. Wer angelegt, aber noch nicht freigeschaltet ist, kostet nichts – ebenso wenig, wer stillgelegt wird. Maßgeblich ist der Stand am letzten Tag des Abrechnungsmonats.

Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Die Fahrschule darf den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

7. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, in Textform – eine E-Mail an support@fahretappe.de genügt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen Nummer 4 oder bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsbeträgen.

8. Nach dem Vertragsende

9. Verfügbarkeit und Wartung

Wir betreiben FahrEtappe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sichern aber kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau zu. Das ist keine Floskel: FahrEtappe wird von einer Person betrieben, und eine Zusage, die dann im Ernstfall nicht gehalten werden kann, hilft niemandem.

Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Entfällt eine Funktion, auf die die Fahrschule erkennbar angewiesen ist, teilen wir das mindestens sechs Wochen vorher mit; Nummer 6 Absatz 3 gilt entsprechend.

10. Nutzungsrechte

Die Fahrschule erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, FahrEtappe im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt; insbesondere wird die Software nicht überlassen, sondern nur zugänglich gemacht.

Dekompilierung, Rückbau und das Auslesen des Quellcodes sind untersagt, soweit nicht §§ 69 d, 69 e UrhG etwas anderes zwingend erlauben.

An den Daten, die die Fahrschule einträgt, erwerben wir keine Rechte. Wir verwenden sie nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Trainieren von Modellen.

11. Gewährleistung und Haftung

Die Bereitstellung von Software als Dienst gegen laufendes Entgelt unterliegt dem Mietrecht. Es gelten die §§ 535 ff. BGB mit den folgenden Maßgaben.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

Im Übrigen haften wir

Datenverlust. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist unsere Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Fahrschule zur Wiederherstellung angefallen wäre.

Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12. Geheimhaltung

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung dieses Vertrags. Das gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

13. Änderungen dieser Bedingungen

Wir dürfen diese Bedingungen ändern, soweit das erforderlich ist, um sie an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den weiterentwickelten Dienst anzupassen, und die Änderung die Fahrschule nicht unangemessen benachteiligt.

Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht die Fahrschule nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht sie, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

14. Bezug über den App Store und Google Play

Die Apps für iPhone und Android werden über die Stores von Apple und Google verbreitet. Der Vertrag über die Nutzung von FahrEtappe kommt ausschließlich zwischen der Fahrschule und uns zustande – nicht mit Apple oder Google. Für das Herunterladen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers.

15. Schlussbestimmungen

Anlage 1: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Zwischen der Fahrschule (Verantwortliche) und Alaaeddine M. A. Kheir, Seehofweg 25, 21129 Hamburg (Auftragsverarbeiter).

1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

GegenstandBetrieb der Anwendung FahrEtappe zur Verwaltung des Ausbildungsbetriebs der Fahrschule
DauerLaufzeit des Hauptvertrags; Löschung nach Nummer 8 der Nutzungsbedingungen
ArtErheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter, Löschen – jeweils automatisiert
ZweckBereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen; keine eigenen Zwecke des Auftragsverarbeiters

2. Art der Daten

Stammdaten der Konten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, freiwillige Telefonnummer, Rolle, Kontostatus), Anmeldedaten (gestreut gespeichertes Passwort, Sitzungsdaten, IP-Adresse und Browserkennung zum Zeitpunkt der Anmeldung), Ausbildungsdaten (Führerscheinklasse, zugeordnete Lehrkraft, Ausbildungsbeginn, vorgeschriebener Umfang), Fahrstunden (Datum, Art, Zahl der Einheiten, Bezahlstatus, Bewertungen einzelner Fahraufgaben), interne Notizen der Lehrkraft, Prüfungen, Termine, Name und Ort der Fahrschule.

3. Kategorien betroffener Personen

Fahrschülerinnen und Fahrschüler – darunter regelmäßig Minderjährige –, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Personen mit Leitungsfunktion in der Fahrschule.

4. Weisungen

Wir verarbeiten die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Fahrschule. Die Nutzung der Anwendung im vereinbarten Funktionsumfang gilt als Weisung. Weitere Weisungen erteilt die Fahrschule in Textform an support@fahretappe.de.

Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen. Eine Verarbeitung aufgrund einer Rechtspflicht der Union oder eines Mitgliedstaats bleibt zulässig; wir teilen die Rechtsgrundlage vorher mit, sofern das Recht dies nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

5. Vertraulichkeit

Zum Zugriff berechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Der Zugriff auf die Verwaltung ist auf wenige Personen beschränkt.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Siehe Anlage 3 (Art. 32, Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).

7. Unterauftragsverarbeiter

Die Fahrschule erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Eine Änderung teilen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Die Fahrschule darf aus einem wichtigen, datenschutzbezogenen Grund widersprechen; führt das dazu, dass wir den Dienst nicht mehr wie vereinbart erbringen können, darf jede Seite den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen Verpflichtungen, die den hier vereinbarten entsprechen.

8. Unterstützung der Fahrschule

9. Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Verarbeitung löschen wir die Daten oder geben sie zurück – nach Wahl der Fahrschule –, sofern keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Fristen stehen in Nummer 8 der Nutzungsbedingungen.

10. Nachweise und Überprüfungen

Wir stellen der Fahrschule alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung erforderlich sind, und ermöglichen Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Überprüfungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören. Vorrangig erfolgt der Nachweis durch Auskunft in Textform und durch Vorlage vorhandener Berichte der Unterauftragsverarbeiter.

11. Ort der Verarbeitung

Die Daten liegen in der Europäischen Union, die Datenbank in Frankfurt am Main. Zu Übermittlungen in Drittländer und deren Grundlage siehe Nummer 6.1 der Datenschutzerklärung.

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

StelleAufgabeOrt
SupabaseDatenbank, Anmeldung, Serverfunktionen Frankfurt am Main; Muttergesellschaft in den USA
CloudflareAuslieferung der Anwendung unter app.fahretappe.de, Schutz vor Überlastangriffenweltweites Netz; Muttergesellschaft in den USA
StripeZahlungsabwicklung und Rechnungen gegenüber der FahrschuleStripe Payments Europe Ltd., Irland; Muttergesellschaft in den USA
Google (Firebase Cloud Messaging)Zustellung von Mitteilungen an die installierte App. Nur in den Apps für iPhone und Android; im Browser findet das nicht statt. Google Ireland Limited, Irland; Zustellung über Server von Google LLC, USA
HostingerAuslieferung der Website fahretappe.de sowie E-Mail-Versand von support@fahretappe.de, etwa Einladungen und Links zum Zurücksetzen des Passworts Europäische Union

Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen

Nach Art. 32 DSGVO. Stand: 18. September 2026.

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Stand: 18. September 2026